Studium verkürzen: Ausbildung & Berufserfahrung anrechnen | studyvoucher

Wer ein Studium beginnt, startet nicht immer bei null. Viele Studieninteressierte bringen bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung, Weiterbildungen, Berufserfahrung oder Studienleistungen aus einem früheren Studium mit. Unter bestimmten Voraussetzungen können solche Kompetenzen anerkannt oder angerechnet werden.

Das kann dazu führen, dass einzelne Module nicht mehr absolviert werden müssen und sich das Studium entsprechend verkürzt. Besonders interessant ist das für Berufstätige, die bereits umfangreiche Qualifikationen erworben haben und ein Studium möglichst effizient in ihren Alltag integrieren möchten.

Kann man ein Studium durch eine Ausbildung verkürzen?

Ja. Grundsätzlich können Kenntnisse und Fähigkeiten, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden, auf ein Hochschulstudium angerechnet werden. Dazu können insbesondere Kompetenzen aus einer Berufsausbildung, einer beruflichen Weiterbildung oder aus beruflicher Praxis gehören.

Wichtig ist jedoch: Eine Ausbildung führt nicht automatisch zu einer bestimmten Verkürzung. Entscheidend ist, ob die bereits erworbenen Kompetenzen inhaltlich und hinsichtlich ihres Niveaus zu den Studienleistungen passen, die ersetzt werden sollen.

Die Kultusministerkonferenz beschreibt ausdrücklich, dass Kenntnisse und Fähigkeiten aus beruflicher Aus- und Weiterbildung sowie aus beruflicher Praxis auf ein Studium angerechnet werden können. Ziel ist unter anderem, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung zu verbessern und dadurch auch eine Verkürzung der Studiendauer zu ermöglichen.

Welche rechtlichen Vorgaben gibt es zur Anrechnung?

Das Hochschulrecht liegt in Deutschland wesentlich in der Verantwortung der Bundesländer. Daher finden sich die konkreten gesetzlichen Regelungen vor allem in den jeweiligen Landeshochschulgesetzen.

Ein zentrales Prinzip besteht darin, dass außerhochschulisch erworbene Kompetenzen dann berücksichtigt werden können beziehungsweise – abhängig von der jeweiligen landesrechtlichen Ausgestaltung – anzurechnen sind, wenn sie den zu ersetzenden Studienleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind.

Besonders anschaulich lässt sich dies am Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg zeigen.

Nach § 35 Abs. 3 Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg (LHG) sind außerhalb des Hochschulbereichs erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten auf ein Hochschulstudium anzurechnen, wenn

  • die Voraussetzungen für den Hochschulzugang erfüllt sind,
  • die vorhandenen Kenntnisse und Fähigkeiten den zu ersetzenden Studien- und Prüfungsleistungen nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und
  • die Kriterien für die Anrechnung im Rahmen der Akkreditierung überprüft wurden.

Das Gesetz begrenzt die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen auf höchstens 50 Prozent des Hochschulstudiums. Gleichzeitig schreibt es vor, dass die Hochschulen die Einzelheiten insbesondere hinsichtlich Voraussetzungen und Umfang in ihren Prüfungsordnungen regeln.

Damit wird deutlich: Es gibt einen rechtlichen Rahmen, die konkrete Umsetzung erfolgt jedoch auf Ebene der jeweiligen Hochschule und des jeweiligen Studiengangs.

Wer entscheidet, was angerechnet wird?

Die Entscheidung liegt grundsätzlich bei der Hochschule.

Auch die Kultusministerkonferenz stellt heraus, dass Hochschulen selbst darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang außerhochschulisch erworbene Leistungen auf einen Studiengang angerechnet werden können. Gleichzeitig sollen Hochschulen hierfür nachvollziehbare Verfahren und Kriterien in ihren Prüfungsordnungen entwickeln.

Deshalb können sich die Anrechnungsmöglichkeiten von Hochschule zu Hochschule und sogar zwischen einzelnen Studiengängen unterscheiden.

Für Studieninteressierte bedeutet das: Es lohnt sich, bereits vor Studienbeginn zu prüfen, welche Vorleistungen berücksichtigt werden können.

Anerkennung und Anrechnung – wo liegt der Unterschied?

Im Hochschulbereich werden zwei Begriffe häufig nebeneinander verwendet.

Von Anerkennung spricht man typischerweise bei Leistungen, die bereits an einer Hochschule erbracht wurden. Wer beispielsweise den Studiengang oder die Hochschule wechselt, kann bereits absolvierte Module anerkennen lassen, sofern keine wesentlichen Unterschiede bestehen.

Anrechnung bezeichnet dagegen häufig die Berücksichtigung von Kompetenzen, die außerhalb einer Hochschule erworben wurden – beispielsweise durch eine Berufsausbildung, Weiterbildung oder berufliche Tätigkeit.

Für Studieninteressierte ist die praktische Wirkung ähnlich: Werden Kompetenzen anerkannt oder angerechnet, müssen entsprechende Studienleistungen nicht erneut erbracht werden.

Wie kann die Anrechnung konkret erfolgen?

Grundsätzlich kommen verschiedene Verfahren infrage. Möglich ist beispielsweise eine individuelle Anrechnung, bei der die Hochschule die Qualifikationen einer Person anhand von Zeugnissen, Ausbildungsordnungen, Modulbeschreibungen oder anderen Unterlagen prüft.

Daneben kann es pauschale Anrechnungsverfahren geben. Dabei hat eine Hochschule bereits geprüft, dass bestimmte berufliche Qualifikationen bestimmten Studienmodulen entsprechen. Wer genau diese Ausbildung abgeschlossen hat, kann dann von einer bereits festgelegten Anrechnung profitieren.

Auch eine Einstufungsprüfung kann ein Instrument sein. Die Kultusministerkonferenz nennt sowohl individuelle als auch pauschale Verfahren sowie Einstufungsprüfungen als mögliche Formen der Anrechnung.

Gerade pauschale Anrechnungen können für Studieninteressierte besonders attraktiv sein, weil bereits vor Studienbeginn relativ klar ist, welche Teile des Studiums entfallen.

Bedeutet Anrechnung automatisch eine kürzere Studiendauer?

Nicht zwingend, aber häufig.

Wer beispielsweise 30, 60 oder 90 ECTS-Punkte angerechnet bekommt, muss diese Leistungen nicht erneut erwerben. Bei einem regulären Bachelorstudium mit 180 ECTS kann eine umfangreiche Anrechnung deshalb zu einer erheblichen Verkürzung führen.

Wie stark sich die tatsächliche Studiendauer reduziert, hängt jedoch vom Studienmodell, dem Curriculum und der Organisation der Hochschule ab.

Ein besonders anschauliches Beispiel finden sich bei Studiengängen für bereits beruflich qualifizierte Pflege- und Therapiefachkräfte.

Beispiel: Pflege (B.Sc.) an der SRH Fernhochschule

Die SRH Fernhochschule – The Mobile University bietet den Bachelorstudiengang Pflege (B.Sc.) mit insgesamt 180 ECTS an. Für Studierende mit entsprechender Pflegeausbildung werden nach Angaben der Hochschule die Module der ersten drei Semester aus der Pflegeausbildung angerechnet.

Das entspricht insgesamt 90 ECTS beziehungsweise der Hälfte des Bachelorstudiums. Zu absolvieren bleiben damit die Studienleistungen der Semester vier bis sechs. Die SRH weist für das Studienmodell eine Regelstudienzeit von drei Semestern beziehungsweise 18 Monaten aus.

Das Beispiel zeigt sehr deutlich, welchen Effekt eine systematische Anrechnung haben kann:

regulärer Studienumfang: 180 ECTS
Anrechnung aus der Pflegeausbildung: 90 ECTS
verbleibendes Studium: 90 ECTS
Regelstudienzeit an der SRH Fernhochschule: 18 Monate

Voraussetzung ist unter anderem eine passende Ausbildung im Pflegebereich. Die SRH richtet das Angebot zudem auch an Personen, die sich noch in einer entsprechenden Ausbildung befinden und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Auch Therapiewissenschaften können durch Ausbildung verkürzt werden

Ein ähnliches Modell bietet die SRH Fernhochschule in den Therapiewissenschaften.

Bei den Studiengängen beziehungsweise Fachrichtungen

Physiotherapie,
Ergotherapie und
Logopädie

werden bei entsprechender beruflicher Qualifikation ebenfalls die ersten drei Semester mit jeweils 30 ECTS aus der jeweiligen Berufsausbildung angerechnet. Dadurch verbleiben auch hier drei Semester Studium. Die ausgewiesene Regelstudienzeit beträgt entsprechend 18 Monate.

Gerade für bereits ausgebildete Therapeutinnen und Therapeuten entsteht dadurch ein interessanter Weg, ihre berufliche Qualifikation um einen akademischen Bachelorabschluss zu ergänzen, ohne Inhalte vollständig erneut absolvieren zu müssen.

Warum ist die Kombination aus Anrechnung und Fernstudium für Berufstätige interessant?

Für Berufstätige ergeben sich dadurch zwei Vorteile gleichzeitig.

Zum einen kann durch die Anrechnung bereits vorhandener Kompetenzen der noch zu absolvierende Studienumfang sinken. Zum anderen ermöglicht ein Fernstudium eine weitgehend flexible Organisation des verbleibenden Studiums.

Gerade Fachkräfte aus Pflege, Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie müssen ihr Berufsleben deshalb nicht vollständig unterbrechen, um einen akademischen Abschluss zu erwerben.

Bereits vorhandene berufliche Kompetenzen werden berücksichtigt, während neue wissenschaftliche, methodische und fachliche Kompetenzen ergänzt werden.

Kann auch Berufserfahrung allein angerechnet werden?

Grundsätzlich können auch Kenntnisse und Fähigkeiten aus beruflicher Praxis berücksichtigt werden. Entscheidend ist jedoch nicht allein, wie viele Jahre jemand gearbeitet hat.

Die Hochschule muss beurteilen können, welche Kompetenzen tatsächlich erworben wurden und ob diese nach Inhalt und Niveau den entsprechenden Studienleistungen entsprechen.

Berufserfahrung von fünf oder zehn Jahren bedeutet daher nicht automatisch eine bestimmte Anzahl an ECTS-Punkten.

Bei standardisierten Berufsausbildungen ist eine pauschale Anrechnung häufig leichter möglich, weil Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen klar dokumentiert und vergleichbar sind.

Welche Unterlagen können für eine Anrechnung benötigt werden?

Welche Nachweise erforderlich sind, bestimmt die jeweilige Hochschule. Häufig können beispielsweise Ausbildungszeugnisse, Abschlussurkunden, Weiterbildungsnachweise, frühere Hochschulzeugnisse oder detaillierte Beschreibungen bereits absolvierter Inhalte relevant sein.

Bei pauschal anerkannten Ausbildungen ist das Verfahren meist deutlich einfacher, weil die Hochschule die inhaltliche Gleichwertigkeit bereits grundsätzlich geprüft hat.

Deshalb sollte die Frage der Anrechnung möglichst vor der endgültigen Studienentscheidung geklärt werden.

Häufige Fragen zur Studienverkürzung

Wie viel eines Studiums kann durch eine Ausbildung angerechnet werden?

Das hängt von der jeweiligen landesrechtlichen Regelung und dem Studiengang ab. In Baden-Württemberg können außerhochschulisch erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten höchstens 50 Prozent eines Hochschulstudiums ersetzen.

Kann eine dreijährige Berufsausbildung drei Semester Studium ersetzen?

Das ist möglich, aber keineswegs automatisch. Die Hochschule muss prüfen beziehungsweise bereits festgestellt haben, dass die erworbenen Kompetenzen den entsprechenden Studienmodulen gleichwertig sind. Beim Bachelor Pflege und bei den genannten Therapiewissenschaften der SRH Fernhochschule werden beispielsweise 90 ECTS aus einschlägigen Berufsausbildungen angerechnet.

Verkürzt sich durch Anrechnung auch die Studiengebühr?

Das hängt vom Preismodell der jeweiligen Hochschule ab. Eine Verkürzung der Studiendauer bedeutet daher nicht automatisch bei jeder Hochschule dieselbe finanzielle Einsparung. Studieninteressierte sollten sowohl die Anrechnung als auch die konkreten Studiengebühren vergleichen.

Muss jede Hochschule meine Ausbildung anrechnen?

Nein. Die gesetzlichen Vorgaben definieren den Rahmen und die Voraussetzungen. Die konkrete Entscheidung über Gleichwertigkeit und Umfang erfolgt durch die Hochschule nach ihren Regelungen und Prüfungsordnungen.

Vor Studienbeginn prüfen kann Zeit und Geld sparen

Wer bereits eine Ausbildung, Weiterbildung, Berufserfahrung oder frühere Studienleistungen besitzt, sollte deshalb vor Beginn eines neuen Studiums immer prüfen:

Was kann ich mir anerkennen oder anrechnen lassen?

Gerade bei Studiengängen, die gezielt für beruflich Qualifizierte konzipiert wurden, können sich daraus erhebliche Vorteile ergeben. Statt bereits erworbene Kompetenzen erneut nachweisen zu müssen, konzentriert sich das Studium auf die Inhalte, die für den akademischen Abschluss noch fehlen.

Mit studyvoucher passende Studienangebote und Vorteile finden

studyvoucher unterstützt Studieninteressierte bei der Suche nach passenden Studienmöglichkeiten an privaten Hochschulen. Dabei lohnt sich nicht nur der Vergleich von Studiengängen und Studienformen, sondern auch ein genauer Blick auf Anrechnungsmöglichkeiten, Studiendauer und Studienkosten.

Gerade für Berufstätige können Studienangebote interessant sein, bei denen vorhandene Qualifikationen berücksichtigt werden und sich das Studium dadurch erheblich verkürzen lässt.

Zusätzlich können über studyvoucher je nach Studienangebot Rabatte und weitere Vorteile verfügbar sein.

Wichtig: Die konkrete Anerkennung beziehungsweise Anrechnung wird immer nach den jeweils geltenden Voraussetzungen und Regelungen der Hochschule geprüft. Angaben zu Studiendauer, Gebühren und Anrechnungen können sich ändern.

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