Studieren ohne Abitur: Hochschulzugang mit Ausbildung, Fachwirt oder Meister

Ein Studium ist in Deutschland auch ohne klassisches Abitur möglich. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, mehrjährige Berufserfahrung oder eine berufliche Aufstiegsfortbildung wie Meister, Fachwirt oder Techniker kann unter bestimmten Voraussetzungen den Zugang zu einer Hochschule eröffnen.

Welche Regel genau gilt, hängt allerdings vom Bundesland, von Deiner beruflichen Qualifikation und teilweise auch vom gewünschten Studiengang ab.

Das Wichtigste in Kürze

Kann man ohne Abitur studieren?
Ja. In allen Bundesländern gibt es Möglichkeiten, auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufzunehmen.

Kann ich mit einer Ausbildung studieren?
Ja. Eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Berufserfahrung kann einen fachgebundenen Hochschulzugang ermöglichen. Die konkreten Voraussetzungen unterscheiden sich jedoch zwischen den Bundesländern.

Kann ich mit Meister, Fachwirt oder Techniker studieren?
Ja. Anerkannte Aufstiegsfortbildungen können grundsätzlich einen allgemeinen Hochschulzugang eröffnen.

Muss das Studium zu meiner Ausbildung passen?
Bei einem Zugang über Ausbildung und Berufserfahrung häufig ja. Bei bestimmten Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Fachwirt oder Techniker besteht dagegen grundsätzlich ein weitergehender Hochschulzugang.

Brauche ich immer eine Zugangsprüfung?
Nein. Ob eine Zugangsprüfung, ein Probestudium oder ein anderes Verfahren erforderlich ist, richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht und der persönlichen Qualifikation.

Entscheidet eine private Hochschule selbst, ob ich ohne Abitur studieren darf?
Nein. Auch staatlich anerkannte private Hochschulen müssen die gesetzlichen Hochschulzugangsvoraussetzungen beachten.

Was bedeutet „Studieren ohne Abitur“?

Mit „Studieren ohne Abitur“ ist in der Regel ein Studium ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung gemeint.

Du verfügst also beispielsweise nicht über:

  • allgemeine Hochschulreife,
  • fachgebundene Hochschulreife oder
  • Fachhochschulreife.

Trotzdem können berufliche Qualifikationen den Hochschulzugang eröffnen.

Der Hochschulkompass der Hochschulrektorenkonferenz bestätigt ausdrücklich, dass in allen Bundesländern Möglichkeiten für ein Studium ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung bestehen. Gleichzeitig unterscheiden sich die Voraussetzungen zwischen den Ländern.

Hochschulkompass: Studieren ohne Abitur

Das ist eine der wichtigsten Aussagen für Studieninteressierte:

Ein fehlendes Abitur bedeutet nicht automatisch, dass ein Studium ausgeschlossen ist.

Welche Möglichkeiten gibt es, ohne Abitur zu studieren?

Vereinfacht lassen sich drei wichtige Wege unterscheiden:

  1. Hochschulzugang über eine berufliche Aufstiegsfortbildung
  2. fachgebundener Hochschulzugang über Ausbildung und Berufserfahrung
  3. Hochschulzugang über zusätzliche Verfahren wie Zugangsprüfung oder Probestudium

Die genaue Ausgestaltung hängt vom jeweiligen Bundesland ab.

Studieren mit Meister, Fachwirt oder Techniker

Besonders weitreichend ist der Hochschulzugang für Personen mit einer anerkannten beruflichen Aufstiegsfortbildung.

Der Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 sieht für bestimmte Abschlüsse der beruflichen Aufstiegsfortbildung eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung vor.

Dazu gehören unter anderem:

  • Meisterabschlüsse,
  • bestimmte Fortbildungsabschlüsse nach Berufsbildungs- oder Handwerksrecht,
  • Fachschulabschlüsse sowie
  • vergleichbare landesrechtlich geregelte Fortbildungen, beispielsweise in Gesundheits-, sozialpflegerischen oder sozialpädagogischen Berufen.

KMK: Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung

Die Länder können darüber hinaus eigene beziehungsweise weitergehende Regelungen treffen.

Kann ich mit einem Meister jedes Fach studieren?

Grundsätzlich eröffnet eine entsprechende Aufstiegsfortbildung einen allgemeinen Hochschulzugang.

Das bedeutet, dass das gewünschte Studium nicht zwingend dem bisherigen Beruf entsprechen muss.

Ein Handwerksmeister ist also nicht grundsätzlich auf einen Studiengang seines bisherigen Fachbereichs beschränkt.

Allerdings können für einzelne Studiengänge weiterhin besondere Zulassungsvoraussetzungen bestehen, beispielsweise:

  • Numerus clausus,
  • Eignungsprüfung,
  • Sprachkenntnisse oder
  • andere fachspezifische Anforderungen.

Hochschulzugang bedeutet deshalb nicht automatisch Hochschulzulassung.

Kann ich mit einem Fachwirt studieren?

Auch anerkannte Fachwirtabschlüsse können zu den beruflichen Aufstiegsfortbildungen gehören, die einen allgemeinen Hochschulzugang eröffnen.

Der Hochschulkompass nennt Meister, Techniker und Fachwirt ausdrücklich als typische Aufstiegsfortbildungen, über die ein Hochschulzugang möglich sein kann.

Hochschulkompass: Hochschulzugang mit beruflicher Aufstiegsfortbildung

Für Studieninteressierte mit kaufmännischem Hintergrund können beispielsweise Studiengänge aus Bereichen wie

  • Betriebswirtschaft,
  • Management,
  • Wirtschaftspsychologie oder
  • Marketing

interessant sein.

Passende Studienangebote findest Du auch im Themenbereich Management studieren bei studyvoucher.

Kann ich mit einer Ausbildung studieren?

Ja. Auch eine abgeschlossene Berufsausbildung kann in Verbindung mit Berufserfahrung einen Hochschulzugang ermöglichen.

Der KMK-Beschluss nennt als bundesweiten Orientierungsrahmen insbesondere:

  • eine mindestens zweijährige geregelte Berufsausbildung in einem zum Studium passenden Bereich und
  • mehrjährige einschlägige Berufspraxis.

Die Länder dürfen jedoch weitergehende oder abweichende Regelungen treffen.

Deshalb sollte beispielsweise die Aussage

„Mit jeder Ausbildung und drei Jahren Berufserfahrung kannst Du überall studieren“

nicht pauschal verwendet werden.

Entscheidend ist immer das Recht des Bundeslandes, in dem sich die Hochschule befindet.

Was bedeutet fachgebundener Hochschulzugang?

Beim fachgebundenen Hochschulzugang besteht ein inhaltlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Qualifikation und dem gewünschten Studiengang.

Beispiele können sein:

kaufmännische Ausbildung
→ Betriebswirtschaft, Management oder verwandte wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge

Pflegeausbildung
→ Pflegewissenschaft, Gesundheitsmanagement oder andere passende Gesundheitsstudiengänge

Erzieherausbildung
→ Soziale Arbeit, Pädagogik, Kindheitspädagogik oder verwandte Bereiche

technische Ausbildung
→ passende technische oder ingenieurwissenschaftliche Studiengänge

Ob eine konkrete Ausbildung als fachlich passend gilt, prüft die Hochschule nach den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben.

Kann ich mit einer Pflegeausbildung studieren?

Ja, das kann möglich sein.

Eine Pflegeausbildung kann – abhängig von Bundesland und Studiengang – den Zugang zu passenden Hochschulstudiengängen unterstützen.

Interessant können beispielsweise sein:

  • Pflege,
  • Pflegewissenschaft,
  • Gesundheitsmanagement,
  • Therapiewissenschaften,
  • Gesundheitspsychologie oder
  • weitere Gesundheitsstudiengänge.

Weitere Beispiele findest Du bei studyvoucher im Bereich Gesundheit studieren.

Bei einer Pflegeausbildung kann zusätzlich noch eine zweite Frage wichtig werden:

Kann meine Ausbildung nicht nur den Hochschulzugang ermöglichen, sondern zusätzlich auf das Studium angerechnet werden?

Diese beiden Themen müssen getrennt betrachtet werden:

Hochschulzugang: Darf ich den Studiengang aufnehmen?

Anrechnung: Welche bereits erworbenen Kompetenzen können Studienmodule ersetzen?

Wie eine Ausbildung ein Studium verkürzen kann, erklären wir ausführlich hier:

Studium verkürzen: Ausbildung und Berufserfahrung anrechnen lassen

Kann ich mit einer Erzieherausbildung studieren?

Auch eine Erzieherausbildung kann je nach konkreter Qualifikation und Landesrecht einen Hochschulzugang ermöglichen.

Infrage kommen beispielsweise Studiengänge aus den Bereichen:

  • Soziale Arbeit,
  • Sozialpädagogik,
  • Kindheitspädagogik,
  • Pädagogik,
  • Inklusion,
  • Bildungswissenschaften oder
  • Sozialmanagement.

Passende Studienrichtungen findest Du bei studyvoucher auch unter Soziales studieren.

Auch hier lohnt sich zusätzlich die Frage, ob Teile der Ausbildung auf den Studiengang angerechnet werden können.

Wie viel Berufserfahrung brauche ich?

Darauf gibt es keine für ganz Deutschland einheitliche Antwort.

Der KMK-Beschluss von 2009 nennt für den fachgebundenen Hochschulzugang als gemeinsamen Orientierungsrahmen eine mindestens zweijährige Berufsausbildung und mindestens drei Jahre fachlich entsprechende Berufspraxis.

KMK: Beschluss zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Die Kultusministerkonferenz erlaubt den Ländern jedoch ausdrücklich weitergehende Regelungen.

Deshalb muss immer geprüft werden:

  • In welchem Bundesland liegt die Hochschule?
  • Welche berufliche Qualifikation liegt vor?
  • Wie lange besteht Berufserfahrung?
  • Besteht ein fachlicher Zusammenhang?
  • Welcher Studiengang soll aufgenommen werden?

Beispiel Nordrhein-Westfalen: Studieren ohne Abitur

Wie konkret sich die Regeln ausgestalten können, zeigt Nordrhein-Westfalen.

Die Berufsbildungshochschulzugangsverordnung NRW unterscheidet mehrere Zugangswege für beruflich Qualifizierte:

  • berufliche Aufstiegsfortbildung,
  • fachlich entsprechende Berufsausbildung plus Berufstätigkeit,
  • Berufsausbildung plus Berufstätigkeit und Zugangsprüfung sowie
  • Berufsausbildung plus Berufstätigkeit und Probestudium.

Recht.NRW: Berufsbildungshochschulzugangsverordnung

Meister und Aufstiegsfortbildung in NRW

Nach § 2 der Berufsbildungshochschulzugangsverordnung berechtigt eine entsprechende Aufstiegsfortbildung in NRW zur Aufnahme eines Studiums in jedem Studiengang.

Dazu zählen unter anderem:

  • Meisterbrief,
  • bestimmte Fortbildungsabschlüsse,
  • entsprechende Fachschulabschlüsse und
  • vergleichbare Aufstiegsfortbildungen.

Ausbildung und passende Berufstätigkeit in NRW

Für den fachgebundenen Zugang sieht § 3 aktuell vor:

  • mindestens zweijährige geregelte Berufsausbildung und
  • anschließend mindestens drei Jahre Tätigkeit im Ausbildungsberuf oder in einem fachlich entsprechenden Beruf.

Recht.NRW: § 3 BBHZVO

Dieses Beispiel zeigt sehr gut, warum eine individuelle Prüfung wichtig ist:

Die bundesweiten KMK-Grundsätze geben die Richtung vor – die konkrete Zugangsmöglichkeit ergibt sich aus dem jeweiligen Landesrecht.

Kann ich auch fachfremd ohne Abitur studieren?

Auch das kann möglich sein.

Wer zwar eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung mitbringt, aber einen Studiengang außerhalb des bisherigen Berufsfeldes aufnehmen möchte, kann je nach Landesrecht zusätzliche Zugangswege nutzen.

Möglich sind beispielsweise:

  • Zugangsprüfung,
  • Eignungsprüfung,
  • Feststellungsverfahren oder
  • Probestudium.

Der Hochschulkompass weist ebenfalls darauf hin, dass auch ein fachfremdes Studium ohne Abitur möglich sein kann, hierfür jedoch häufig ein zusätzliches Prüfungsverfahren erforderlich ist.

Hochschulkompass: Studium ohne fachliche Nähe zur Berufsausbildung

Was ist eine Zugangsprüfung?

Eine Zugangsprüfung soll feststellen, ob Studieninteressierte ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung über die erforderlichen Voraussetzungen für ein Studium verfügen.

Wie diese Prüfung ausgestaltet ist, hängt vom Bundesland und teilweise von der Hochschule ab.

In Nordrhein-Westfalen können beispielsweise Personen an einer Zugangsprüfung teilnehmen, die

  • eine mindestens zweijährige geregelte Berufsausbildung abgeschlossen haben und
  • anschließend grundsätzlich mindestens drei Jahre berufstätig waren.

Dabei muss die berufliche Tätigkeit für diesen Zugangsweg nach aktueller NRW-Regelung weder fachlich zur Ausbildung noch zum gewünschten Studium passen.

Recht.NRW: Zugang aufgrund einer Zugangsprüfung

Was ist ein Probestudium?

Ein Probestudium ermöglicht es unter bestimmten Voraussetzungen, ein Studium zunächst ohne die übliche schulische Hochschulzugangsberechtigung aufzunehmen.

Die weitere Studienberechtigung hängt dann vom erfolgreichen Verlauf des Studiums ab.

Der KMK-Beschluss nennt ein nachweislich erfolgreich absolviertes Probestudium von mindestens einem Jahr als möglichen Ersatz für ein Eignungsfeststellungsverfahren.

KMK: Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Wie das Probestudium konkret funktioniert, bestimmt jedoch das jeweilige Landesrecht.

In Nordrhein-Westfalen ist es beispielsweise in bestimmten nicht zulassungsbeschränkten Studiengängen als Alternative zur Zugangsprüfung vorgesehen.

Brauche ich an einer privaten Hochschule kein Abitur?

Diese Annahme ist falsch.

Eine private Hochschule kann nicht frei entscheiden, auf gesetzliche Hochschulzugangsvoraussetzungen zu verzichten.

Auch eine staatlich anerkannte private Hochschule muss die entsprechenden rechtlichen Anforderungen erfüllen.

Private Hochschulen können jedoch Studienmodelle anbieten, die besonders auf Berufstätige und beruflich Qualifizierte zugeschnitten sind.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Fernstudium,
  • berufsbegleitendes Studium,
  • Teilzeitmodelle,
  • flexible Studienstarts oder
  • digitale Studienangebote.

Welche Studienform zu Deinem Alltag passt, erklären wir hier:

Fernstudium, berufsbegleitend oder dual: Welche Studienform passt zu mir?

Ist ein Fernstudium ohne Abitur möglich?

Ja.

Die Studienform „Fernstudium“ ändert allerdings nichts an den rechtlichen Hochschulzugangsvoraussetzungen.

Ein Fernstudium ohne Abitur ist also dann möglich, wenn Du über einen anderen gültigen Hochschulzugang verfügst – beispielsweise über:

  • Meister oder vergleichbare Aufstiegsfortbildung,
  • passende Ausbildung plus Berufserfahrung oder
  • einen anderen landesrechtlich vorgesehenen Zugangsweg.

Das Fernstudium ist lediglich die Organisationsform des Studiums.

Kann ich ohne Abitur einen Bachelorabschluss machen?

Ja.

Wenn Du über einen gültigen beruflichen Hochschulzugang verfügst und die weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllst, kannst Du grundsätzlich einen regulären Bachelorstudiengang absolvieren.

Der erworbene Bachelor unterscheidet sich nicht dadurch, ob der Hochschulzugang ursprünglich über

  • Abitur,
  • Fachhochschulreife oder
  • berufliche Qualifikation

erfolgte.

Entscheidend ist der erfolgreiche Abschluss des Hochschulstudiums.

Kann ich danach auch einen Master machen?

Ja.

Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Bachelor gelten für einen anschließenden Master grundsätzlich die regulären Zugangsvoraussetzungen des jeweiligen Masterstudiengangs.

Die ursprüngliche Frage, ob vor dem Bachelor ein Abitur vorhanden war, tritt damit in der Regel in den Hintergrund.

Informationen zu Masterabschluss, ECTS und Zulassung findest Du hier:

Masterstudium: Voraussetzungen, Dauer, ECTS und Studienformen

Hochschulzugang und Studienzulassung: Was ist der Unterschied?

Diese beiden Begriffe sollten unterschieden werden.

Hochschulzugang

Der Hochschulzugang beantwortet die Frage:

Bin ich aufgrund meiner schulischen oder beruflichen Qualifikation grundsätzlich berechtigt zu studieren?

Zulassung

Die Zulassung beantwortet dagegen:

Bekomme ich tatsächlich einen Studienplatz im gewünschten Studiengang?

Auch mit einer gültigen Hochschulzugangsberechtigung können beispielsweise noch gelten:

  • Numerus clausus,
  • Eignungsprüfung,
  • Auswahlverfahren,
  • Sprachvoraussetzungen,
  • Berufserfahrung oder
  • weitere studiengangsspezifische Kriterien.

Das NRW-Recht weist beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass das Zulassungsrecht neben den besonderen Zugangsregeln für beruflich Qualifizierte bestehen bleibt.

Welche Unterlagen brauche ich?

Das hängt vom Zugangsweg ab.

Häufig benötigt werden:

  • Ausbildungszeugnis,
  • Abschlussurkunde,
  • Meisterbrief,
  • Fachwirt- oder Technikerabschluss,
  • Nachweise über Berufstätigkeit,
  • Arbeitszeugnisse,
  • Lebenslauf und
  • gegebenenfalls weitere Qualifikationsnachweise.

Bei der Prüfung einer fachlichen Entsprechung können außerdem detailliertere Informationen zur Berufsausbildung oder bisherigen Tätigkeit hilfreich sein.

Kann meine Ausbildung zusätzlich auf das Studium angerechnet werden?

Ja, das kann möglich sein.

Wichtig ist aber:

Hochschulzugang und Anrechnung sind zwei getrennte Verfahren.

Eine Ausbildung kann beispielsweise dazu führen, dass Du

  1. überhaupt zum Studium zugelassen wirst und
  2. zusätzlich bestimmte Module nicht noch einmal absolvieren musst.

Gerade bei Studienangeboten für beruflich Qualifizierte kann das einen erheblichen Unterschied bei Studiendauer und Studienkosten machen.

Mehr dazu:

Studium verkürzen: Ausbildung und Berufserfahrung anrechnen lassen

Was sollte ich vor der Bewerbung prüfen?

Wer ohne Abitur studieren möchte, sollte möglichst früh fünf Fragen beantworten:

  1. Welche berufliche Qualifikation habe ich genau?
  2. In welchem Bundesland befindet sich die Hochschule?
  3. Passt mein Beruf fachlich zum gewünschten Studium?
  4. Benötige ich eine Zugangsprüfung oder ein Probestudium?
  5. Kann meine Ausbildung zusätzlich auf das Studium angerechnet werden?

Damit lässt sich häufig schon vor einer Bewerbung gut einschätzen, welcher Weg realistisch ist.

Häufige Fragen zum Studieren ohne Abitur

Kann man in Deutschland ohne Abitur studieren?

Ja. In allen Bundesländern bestehen Möglichkeiten für beruflich Qualifizierte, auch ohne klassische schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium aufzunehmen.

Reicht eine Ausbildung zum Studieren?

Eine Berufsausbildung allein reicht nicht in jedem Fall aus. Je nach Bundesland können zusätzlich Berufserfahrung, fachliche Nähe oder ein besonderes Zugangsverfahren erforderlich sein.

Kann ich mit drei Jahren Berufserfahrung studieren?

Das hängt von Ausbildung, Bundesland und Studiengang ab. Drei Jahre Berufserfahrung sind in mehreren Zugangsregelungen ein relevanter Wert, gelten aber nicht pauschal für jeden Hochschulzugang in Deutschland.

Kann ich mit einem Meister studieren?

Ja. Meisterabschlüsse gehören zu den klassischen beruflichen Aufstiegsfortbildungen, die grundsätzlich einen allgemeinen Hochschulzugang eröffnen können.

Kann ich mit einem Fachwirt studieren?

Ja. Anerkannte Fachwirtabschlüsse können ebenfalls einen allgemeinen Hochschulzugang ermöglichen.

Kann ich mit einem Techniker studieren?

Ja. Auch staatlich geprüfte Techniker gehören zu den typischen beruflichen Qualifikationen, die einen Hochschulzugang eröffnen können.

Kann ich mit einer Pflegeausbildung studieren?

Ja, abhängig von Bundesland, Berufserfahrung und gewünschtem Studiengang. Besonders naheliegend sind Studiengänge aus Pflege, Gesundheit und angrenzenden Bereichen.

Kann ich mit einer Erzieherausbildung studieren?

Ja, unter den jeweiligen landesrechtlichen Voraussetzungen. Besonders passend können Studiengänge aus Sozialer Arbeit, Pädagogik und verwandten Bereichen sein.

Kann ich ohne Abitur Psychologie studieren?

Grundsätzlich kann ein beruflicher Hochschulzugang auch zu einem Psychologiestudium führen. Ob die konkrete berufliche Qualifikation genügt oder ein zusätzliches Verfahren erforderlich ist, hängt von Bundesland, Hochschule und Studiengang ab.

Kann ich ohne Abitur im Fernstudium studieren?

Ja. Die gesetzlichen Zugangsvoraussetzungen gelten allerdings auch im Fernstudium.

Ist mein Abschluss später weniger wert, weil ich kein Abitur habe?

Nein. Wenn Du einen regulären Hochschulstudiengang erfolgreich abschließt, wird der akademische Abschluss nicht danach unterschieden, über welchen Hochschulzugang Du ursprünglich zum Studium gekommen bist.

Fazit: Fehlendes Abitur bedeutet nicht fehlende Studienchance

Studieren ohne Abitur ist in Deutschland längst ein regulärer Hochschulzugangsweg für beruflich Qualifizierte.

Besonders gute Voraussetzungen haben Personen mit einer anerkannten Aufstiegsfortbildung wie Meister, Fachwirt oder Techniker.

Aber auch eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit Berufserfahrung kann den Zugang zu einem Studium ermöglichen.

Entscheidend ist allerdings:

Es gibt keine einzige Regel, die für ganz Deutschland und jeden Studiengang identisch gilt.

Die Kultusministerkonferenz schafft einen gemeinsamen Rahmen. Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch die Bundesländer und Hochschulen.

Deshalb sollte die Frage nicht nur lauten:

„Kann man ohne Abitur studieren?“

Sondern:

„Welcher Hochschulzugang ergibt sich aus meiner konkreten Qualifikation für den Studiengang und die Hochschule, die mich interessieren?“

Genau diese individuelle Prüfung ist der sinnvollste Ausgangspunkt für die weitere Studienwahl.

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Gerade bei einem Studium ohne klassische Hochschulreife können mehrere Fragen gleichzeitig eine Rolle spielen:

  • Welcher Hochschulzugang kommt für mich infrage?
  • Welche Studiengänge passen zu meiner beruflichen Qualifikation?
  • Welche Studienform lässt sich mit meinem Beruf verbinden?
  • Können Teile meiner Ausbildung zusätzlich angerechnet werden?
  • Welche Studiendauer und Studienkosten entstehen?

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Die rechtsverbindliche Entscheidung über Hochschulzugang und Zulassung trifft dabei immer die jeweilige Hochschule nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.

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Quellen und weiterführende Informationen

Kultusministerkonferenz (KMK)
Beschluss „Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung“ vom 6. März 2009.
KMK – Originalbeschluss zum Hochschulzugang beruflich Qualifizierter

Hochschulkompass / Hochschulrektorenkonferenz
Bundesweiter Überblick zu Studieren ohne Abitur, Aufstiegsfortbildungen, fachgebundenem Zugang und den unterschiedlichen Länderregelungen.
Hochschulkompass – Studieren ohne Abitur

Land Nordrhein-Westfalen
Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte – mit Regelungen zu Aufstiegsfortbildung, fachgebundenem Zugang, Zugangsprüfung und Probestudium.
Recht.NRW – Berufsbildungshochschulzugangsverordnung

Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen
§ 49 sieht vor, dass der Hochschulzugang aufgrund beruflicher Vorbildung durch Rechtsverordnung geregelt wird.
Recht.NRW – Hochschulgesetz NRW

Stand: Oktober 2026

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